Soweit im Vertrag keine anderweitige Regelung getroffen worden ist, wird 90 Tage vor Anreise eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen, die weniger als 90 Tage vor Anreise erfolgen, ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises unmittelbar mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig, der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Anreise erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort mit der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind jedoch erst ab Erhalt des Sicherungsscheins zu leisten, der dem Kunden vom Veranstalter zur Absicherung im Insolvenzfall ausgehändigt wird. Stornoentschädigungen gemäß unseren Stornierungsbedingungen (siehe Punkt 5) sind jeweils sofort zur Zahlung fällig.
Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten (Storno). Bis 60 Tage vor Anreise werden bei einem Reiserücktritt keine Stornierungsgebühren berechnet. Erfolg der Reiserücktritt weniger als 60 Tage vor Anreise, ist der Kunde verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen:
Erfolgt der Rücktritt
ab dem 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%,
ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40%,
ab dem 14. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 60%,
ab dem 7. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung 80% des Gesamtreisepreises.
Maßgebend für die Fristberechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Kunden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die Stornopauschalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im Einzelfall den Nachweis führt, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist (§ 309 Ziff. 5b BGB).
Eine Änderung des Reisetermins kann bis 60 Tage vor Reisebeginn kostenfrei vorgenommen werden. Eine Änderung des Reisetermins ab dem 59. Tag vor Reisebeginn gilt als Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den oben genannten Stornierungsbedingungen (siehe Punkt 5) bei gleichzeitiger Neuanmeldung. Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer oder die Zubuchung weiterer Leistungen sind, sofern sie eine Erhöhung des Reisepreises bewirken, kostenfrei. Es werden nur die entsprechenden Zuschläge berechnet. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzelne Reiseleistungen kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebegleiters oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen gerechtfertigt bzw. die Vertragsfortführung für den Veranstalter unzumutbar ist. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen.
b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rücktrittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt.
c) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren. Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
d) wenn die Gründe der Absage weder vom Veranstalter noch von anderen Leistungsträgern zu vertreten sind oder wenn der Reise Hindernisse entgegenstehen, die vom Veranstalter nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. In diesen Fällen werden alle geleisteten Zahlungen ohne Abzug unverzüglich erstattet.
e) wenn die Reise wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände (z.B. Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können beide Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits erbrachte Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen kann der Veranstalter den anteiligen Reisepreis verlangen.
Infinity Surfcamps – GbR Graner Pilhofer
Hertzstraße 50
76187 Karlsruhe
Email: info@infinity-surfcamps.com
Tel: +49(0)162 9770580
Geschäftsführer: Leonel Graner, Jan Pilhofer
Stand: 20. Januar 2022